Baumbestellaktion noch bis 12.7.2025

Die Streuobstwiesen haben in unserer Gemeinde und ihrer Umgebung eine besondere landschaftsprägende Bedeutung. Sie sind ein typisches Merkmal unserer Kulturlandschaft. Welchen großen Wert Bäume und Streuobstwiesen für unseren Lebensbedingungen haben, ist unbestritten: Sie sorgen für Klimaausgleich, Boden- und Wasserschutz, aber auch für Arten-, Vogelschutz und die Erhaltung von Erbanlagen. Einem vielseitigen Tierleben mit über 1000 Arten wird in den Obstbaumwiesen eine Heimat geboten. Sie sind ein unersetzlicher Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Nagetiere, Schmetterlinge und Käfer.

Auch dieses Jahr fördert die Gemeinde Leutenbach wieder den Erhalt der Streu-obstwiesen sowie die Pflanzung von heimischen Obstbäumen, mit halbhohem Stamm, in den heimischen Gärten. Es gibt einen finanziellen Zuschuss für bis zu 15 Bäume pro Besteller, die auf Leutenbacher Gemarkung gepflanzt werden. Der verbleibende Eigenanteil beträgt pro bestelltem Baum 7 Euro.

Für diese von der Gemeinde geförderte Pflanzaktion kommen nur widerstandsfähige Obstsorten in Frage.

Apfelbäume:

Alte Sorten

Bittenfelder, Brettacher, Champagner Renette, Danziger Kantapfel, Gehrers Rambour, Gewürzluiken, Goldrenette von Blenheim, Jakob Lebel, Maunzenapfel, Öhringer Blutstreifling, Rheinischer Bohnapfel, Rote Sternrenette, Sonnenwirtsapfel, Spätblühender Taffetapfel, Weißer Winterglockenapfel, Zuccalmaglio, Leipferdinger Langstiel, Oberländer Himbeerapfel, Boikenapfel, Heslacher Gereutapfel, Transparent von Croncels

Aufgrund unseres vorsorglichen Veredlungsauftrags an eine lokale Biobaumschule für die Sorten Brettacher und Rheinischer Bohnapfel bitten wir, bevorzugt diese bewährten beiden Klassiker hochstämmig zu bestellen.

Birnbäume: Bunte Julibirne, Clapps Liebling, Gute Luise, Pastorenbirne, Vereinsdechantsbirne, Karcherbirne (Mostbirne!); (hierbei 8 Meter Grenzabstand nach dem Nachbarschaftsrecht beachten.)

Kirschbäume: Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Ungarische Traubige (Sauerkirsche)

Zwetschgen- u. Mirabellenbäume: Bühler Frühzwetschge, Wangenheims Frühzwetschge, Hauszwetschge, Nancy Mirabelle

Quittenbäume: Cydora Robusta (Birnenquitte), Konstantinopler Apfelquitte; beide sehr resistent gegen Feuerbrand

Für den Außenbereich bitten wir um Beachtung, dass künftige Fördermaßnahmen für private Bewirtschafter und Landwirte (wie z. B. die Baumschnittprämie) in der Regel nur für Hochstämme bzw. ab Stammhöhe 1,40 m möglich sind.

Um einen Baum für den Innenbereich (Hausgarten) beantragen und erhalten zu können, muss eine Fläche von sechs auf sechs Metern zur Verfügung stehen und ein Mindestabstand von vier Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Diese geförderten halbstämmigen Bäume dürfen nicht im Außenbereich gepflanzt werden.

Antragstellung:

Anträge auf Zuteilung hochstämmiger und halbstämmiger Obstbäume für den Innenbereich (Hausgärten) oder Außenbereich können bei den örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen bis spätestens 12. Juli 2025 abgegeben werden. Die dazugehörigen Formulare findet Ihr hier:

Für den Außenbereich: https://ogv-weilerzumstein.de/wp-content/uploads/2025/07/Antrag-Aussenbereich-2025.pdf

Für den Innenbereich (Hausgärten)https://ogv-weilerzumstein.de/wp-content/uploads/2025/07/Antrag-Innenbereich-2025.pdf

Die geplante Baumausgabe findet am 08. November 2025 durch die örtlichen Obst- & Gartenbauvereine statt.

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